Infolge der Corona-Pandemie ist 2020 der Großteil der Eigentümerversammlungen ausgefallen, 2021 dürfte sich diese kritische Entwicklung fortsetzen. Der vom Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) in einem alarmierenden Schreiben geforderten zeitlich begrenzten Gestattung reiner Online-Versammlungen kommt die Bundesregierung zwar nicht nach. Das Bundesjustizministerium schließt sich aber in seiner Antwort an den VDIV der Verbandsauffassung an, dass Vertreterversammlungen ein geeignetes Instrument sind, um Beschlussfassungen in den Gemeinschaften während der aktuell schwierigen Situation dennoch zu ermöglichen.