Änderung der Modernisierungsumlage auf der Kippe
Nach Inkrafttreten von Mietpreisbremse und Bestellerprinzip wollten Union und SPD nun das zweite Mietrechtspaket angehen. Neben Regeln zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel sind Änderungen zur modernisierungsbedingten Mieterhöhung geplant. Im Koalitionsvertrag einigte man sich auf die Absenkung des Prozentsatzes der anrechenbaren Modernisierungskosten auf 10 Prozent sowie eine zeitliche Befristung dieser bis zum Ablauf der Amortisation. Die Union will dies nun nicht mehr mittragen.